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Wer seinen Führerschein macht, der stellt sich oftmals dieselben Fragen. Einige der meistgestellten und die Antworten dazu findest du hier.

Wie lange ist der Lernfahrausweis gültig?

Der Lernfahrausweis der Kategorie A und A1 ist 4 Monate gültig. In dieser Zeit muss eine obligatorische praktische Grundschulung absolviert werden. Danach wird der Ausweis um 12 weitere Monate verlängert.

Der Lernfahrausweis der Kategorie B, BE, C, CE, D und DE ist 24 Monate gültig.

Ab wann darf ich mit der praktischen Fahrausbildung beginnen?

Sobald der Lernfahrausweis vorhanden ist, kann mit der praktischen Ausbildung begonnen werden.

In welchem Alter darf ich ein Motorrad der Kategorie A1 fahren?

Die Unterkategorie A1 ist aufgeteilt in:

  • Fahrzeuge bis 50cm3 und einer Höchstgeschwindigkeit von 45km/h (Mindestalter 15 Jahre)
  • Fahrzeuge bis 125cm3 und einer maximalen Leistung von 11kW (Mindestalter 16 Jahre)

Darf ich, wenn ich mit 15 Jahren die Führerprüfung der Unterkategorie A1 absolviere, mit 16 Jahren ein Motorrad mit 125cm3 fahren?

Mit dem Eintrag der Kat. A1 im Führerausweis dürfen ab 16 Jahren ohne weitere Prüfung alle Motorräder der Unterkategorie A1 geführt werden.

Muss ich als Inhaber der Kategorie B für den Erwerb der Kategorie A1 eine praktische Prüfung ablegen?

Wenn die Führerausweiskategorie B vorhanden ist, muss für den Erwerb der Unterkategorie A1 keine praktische Prüfung abgelegt werden. Voraussetzung ist aber ein Gesuch eines Lernfahrausweises sowie 12h praktische Grundschulung bei einem Fahrlehrer.

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