AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise / Dienstleistungsumfang

Die Vermittlung meiner Dienstleistungsangebote erfolgt in Übereinstimmung mit den Schul- und Ausbildungsunterlagen der Fahrschule S. Müller sowie den allgemeinen gültigen Richtlinien der Organisation der Arbeitswelt bzw. der entsprechenden Behörden und Ämter. Preisänderungen vorbehalten.

Zahlungsbedingungen

Die vereinbarten Preise verstehen sich netto und sind am Fälligkeitstag ohne jeglichen Abzug zu bezahlen. Ist der geschuldete Betrag bis Ende Ausbildung nicht bezahlt, wird der/die Fahrschüler/in nicht zur Prüfung zugelassen.

Abmeldungen

Nothelferkurse / Theoriekurse / VKU / Motorradgrundkurse
Eine Abmeldung ohne Kostenfolge ist bis 5 Arbeitstage vor Kursbeginn möglich. Danach ist der ganze Kursbetrag geschuldet. Ausnahme ist ein Arztzeugnis. Beim fehlen in einzelnen Lektionen erfolgt keine Rückerstattung. Jedoch ist es möglich die fehlenden Lektionen in einem späteren Kurs nachzuholen. In diesem Fall ist eine Umschreibungsgebühr von Fr. 50.- fällig. Ausnahme ist ein Arztzeugnis.

Kursplätze und Durchführung

Die Fahrschule S. Müller behält sich vor, Kurse welche nicht die erforderlichen Mindestteilnehmer/innen aufweisen, bis 5 Arbeitstage vor Beginn, zu annullieren. In diesem Fall kann der/die Fahrschüler/in, ohne Umschreibungsgebühr, an einem späteren Kurs teilnehmen. Wünscht der/die Fahrschüler/in eine andere Lösung, wird das Kursgeld zurück erstattet.

Fahrlektionen

Die Fahrlektionen beginnen und enden am vereinbarten Ort (nach Absprache). Fahrlektionen, welche nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, sind kostenpflichtig. Ausnahme ist ein Arztzeugnis.Terminverschiebungen oder Absagen müssen mündlich oder telefonisch erfolgen, SMS werden NICHT akzeptiert.

Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Fahrschule S. Müller behält sich jederzeitige Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

Zahlungsmodalitäten

In der Regel hat der Fahrschüler die jeweiligen Dienstleistungen wie Fahrlektionen oder Kurse vom Fahrschüler bar nach der jeweiligen Lektion zu bezahlen. Sollten Fahrschüler den Wunsch haben, ausnahmsweise per Rechnung zu bezahlen, so liegt es im Ermessen der Fahrschule S. Müller diesem Wunsch zu entsprechen. Die Rechnungen sind ohne Abzug innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Die Rechnung gilt als beglichen, sobald die Fahrschule S. Müller frei über den Rechnungsbetrag verfügen kann. Allfällige Bank- oder Postspesen gehen zu Lasten der Fahrschüler. Gerät der Fahrschüler mit einer Zahlung in Verzug, so werden Mahnspesen von CHF 50.- berechnet, zudem verfallen sämtliche in der Rechnung gewährten Rabatte per sofort. Die Fahrschule S. Müller ist in jedem Fall berechtigt Vorauskasse oder andere Sicherheiten zu verlangen.